1. Kapitel - Grundsätzliches

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, mit der Sie als Unternehmerin oder Unternehmer fast täglich zu tun haben. Häufig wird sie auch als Mehrwertsteuer bezeichnet.

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind nicht zwei verschiedene Steuern, sondern nur zwei verschiedene Namen für die gleiche Steuerart.

Steuerrechtlich gesehen sind die Umsätze Gegenstand der Besteuerung, die beim Austausch von Waren und Dienstleistungen entstehen. Die Umsatzsteuer fällt also beim wirtschaftlichen Verkehr von Unternehmen an. Aus diesem Grund bezeichnet man die Umsatzsteuer oft auch als Verkehrssteuer. Rein wirtschaftlich gesehen trägt die Umsatzsteuer letztendlich jedoch der private Endverbraucher. Die Umsatzsteuer besteuert also die Verwendung von Einkommen durch den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Daher wird diese Steuer auch noch als Verbrauchssteuer bezeichnet. Zur Verbrauchssteuer wird die Umsatzsteuer durch die sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Von der Urerzeugung bis hin zum Endverbraucher durchlaufen Waren und Dienstleistungen vielfältige Phasen der Herstellung und Bearbeitung, wobei in jeder Phase Umsatzsteuer anfällt.

 

Umsatzstufe

Verkaufspreis ohne USt.

Mehrwert gegenüber Vorstufe

Zahllast an Finanzamt

19 % vom Mehrwert

Verkaufspreis

inkl. 19 % USt.

Materialherstellung

2 000

2 000

380

2 380

Weiterverarbeitung

6 000

4 000

760

7140

Großhandel

7 000

1 000

190

8330

Einzelhandel

10 000

3 000

570

11 900

Endverbraucher

Zahlt:

10 000

+ 1 900

 

 

Wie zu sehen ist, wird auf jeder Stufe nur der jeweilige Nettoumsatz (Mehrwert) belastet. Dies wird dadurch erreicht, dass zwar auf jeder Umsatzstufe das Gesamtentgelt, das der nächste Abnehmer aufwendet, der Umsatzsteuer unterliegt, der Unternehmer jedoch von dieser Umsatzsteuer die in der Vorphase auf ihn abgewälzte Umsatzsteuer durch den ihm gewährten Vorsteuerabzug absetzen kann (Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast).